Kosten der außergerichtlichen Schuldensanierung –
Honorarübersicht
Diese Honorarübersicht informiert transparent über die Kosten und die Vergütungsstruktur der außergerichtlichen Schuldensanierung.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie eine erste wirtschaftliche Einschätzung zur Schuldenregulierung ohne Insolvenz sind kostenlos und unverbindlich.
Grundprinzip der Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und dem wirtschaftlichen Ergebnis, das im Rahmen der außergerichtlichen Schuldensanierung für Sie erzielt wird.
Es werden keine pauschalen Erfolgsversprechen oder Garantien abgegeben. Stattdessen erfolgt die Vergütung nach einer klaren, nachvollziehbaren und fairen Struktur.
1. Basishonorar der außergerichtlichen Schuldensanierung
Das Basishonorar umfasst folgende Leistungen:
- Wirtschaftliche Analyse Ihrer Schuldensituation
- Strukturierung sämtlicher Forderungen und Gläubiger
- Erstellung einer realistischen Verhandlungsbasis
- Professionelle außergerichtliche Gläubigerverhandlungen

Die Höhe des Basishonorars richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Gläubiger:
Anzahl der Gläubiger | Basishonorar | Zahlungsweise |
5-6 | 900 € | 2 Raten |
7-8 | 1.050 € | 2-3 Raten |
9-10 | 1.200 € | 3 Raten |
> 10 | Individuell | nach Vereinbarung |
Sollte nach der Prüfung kein Auftrag zustande kommen, entstehen keinerlei Kosten!
2. Erfolgshonorar bei Schuldenreduzierung
Zusätzlich zum Basishonorar fällt ein erfolgsabhängiges Honorar in Höhe von 10 % an.
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die tatsächlich erreichte Schuldenreduzierung.
Beispielrechnung:

Ihr Vorteil
Diese Vergütungsstruktur stellt sicher, dass Ihr wirtschaftliches Ergebnis und mein Honorar unmittelbar miteinander verknüpft sind.
Transparenz schafft Vertrauen – und spart beiden Seiten Zeit.
Ihr Frank Oberpichler

