Kosten der außergerichtlichen Schuldensanierung –
Honorarübersicht

Diese Honorarübersicht informiert transparent über die Kosten und die Vergütungsstruktur der außergerichtlichen Schuldensanierung.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie eine erste wirtschaftliche Einschätzung zur Schuldenregulierung ohne Insolvenz sind kostenlos und unverbindlich.

Grundprinzip der Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und dem wirtschaftlichen Ergebnis, das im Rahmen der außergerichtlichen Schuldensanierung für Sie erzielt wird.

Es werden keine pauschalen Erfolgsversprechen oder Garantien abgegeben. Stattdessen erfolgt die Vergütung nach einer klaren, nachvollziehbaren und fairen Struktur.

 

1. Basishonorar der außergerichtlichen Schuldensanierung

Das Basishonorar umfasst folgende Leistungen:

basishonorar

Die Höhe des Basishonorars richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Gläubiger:

Anzahl der Gläubiger

Basishonorar

Zahlungsweise

5-6

900 €

2 Raten

7-8

1.050 €

2-3 Raten

9-10

1.200 €

3 Raten

> 10

Individuell

nach Vereinbarung

Sollte nach der Prüfung kein Auftrag zustande kommen, entstehen keinerlei Kosten!

2. Erfolgshonorar bei Schuldenreduzierung

Zusätzlich zum Basishonorar fällt ein erfolgsabhängiges Honorar in Höhe von 10 % an.

Berechnungsgrundlage ist ausschließlich die tatsächlich erreichte Schuldenreduzierung.

Beispielrechnung:

Ausgangsschulden: 30.000 €
Vergleichssumme: 10.000 €

Tatsächliche Ersparnis: 20.000 €
Erfolgshonorar (10 %): 2.000 €
Das Erfolgshonorar stellt keine Erfolgszusage dar. Es wird nur dann fällig, wenn ein realer wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird.
erfolg

Ihr Vorteil

Diese Vergütungsstruktur stellt sicher, dass Ihr wirtschaftliches Ergebnis und mein Honorar unmittelbar miteinander verknüpft sind.

Transparenz schafft Vertrauen – und spart beiden Seiten Zeit.

Ihr Frank Oberpichler

Frank Oberpichler